Neuregelung der Richtlinie zur Darmkrebsfrüherkennung seit dem 01.04.2017
In einem Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, den Guajak-basierten Test durch ein immunologisches Verfahren (iFOBT) abzulösen.
Mit der Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition zum 01.04.2017 wird die zum 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Anpassung der Krebsfrüherkennungsrichtlinie umgesetzt.
Seitdem ist der quantitative Nachweis von okkultem Blut im Stuhl im Rahmen der gesetzlichen Darmkrebsfrüherkennung nur noch mittels eines immunologischen Nachweisverfahrens von Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) im Facharztlabor zu erbringen. Diese Änderung erzielt eine deutliche Qualitätssteigerung in der nichtinvasiven Darmkrebsfrüherkennung.
Sensitivität des Guajak-basierten (gFOBT) und immunologischen Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) | ||||
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Testverfahren (Sensitivität) | Darmkrebs | Fortgeschrittenes Adenom | ||
Guajak-basierter Test (gFOBT) | 33,3 % | 8,6 % | ||
Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) | 73,3 % | 25,7 % |
Das Wichtigste auf einen Blick
Seit der Bekanntgabe der EBM-Abrechnungsziffer wird der G-BA-Beschluss zum iFOBT in die Praxis umgesetzt. Dieser immunologische Test auf Hämoglobin im Stuhl hat gegenüber dem alten Guajak-Test eine mehr als verdoppelte Sensitivität und Spezifität. So können beispielsweise auch schon Vorstufen eines Kolontumors (Adenome) besser erkannt werden.