Diagnostische Merkmale des bullösen Pemphigoids
Die Pemphigoid-Erkrankungen sind durch subepidermale Blasen und Autoantikörper gegen die hemidesmosomalen Komponenten BP230 und BP180/Kollagen XVII bzw. selten gegen Laminine und Integrine der Basalmembran gekennzeichnet. Die Klinik und die histopathologische Untersuchung liefern wichtige Hinweise für die Diagnose der Pemphigoid-Erkrankungen. Der Nachweis der Autoantikörper in der Haut mittels direkter Immunfluoreszenz und im Serum der Patienten mittels IFT und/oder ELISA stellt jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Diagnose einer bullösen Autoimmundermatose dar. Dabei werden im Haut-Ak (IgA/IgG) auf Organschnitten/Spalthaut die im Serum zirkulierenden Autoantikörper nachgewiesen.
Im IFT lassen sich Autoantikörper gegen die epidermale Basalmembran nachweisen. Die Zielantigene von Autoantikörpern werden zur Bestätigung im monospezifischen ELISA mit rekombinantem BP180 und BP230 detektiert.
Häufig ist die Diagnose von Pemphigoid-Erkrankungen daher bereits durch eine serologische Untersuchung möglich. Der Nachweis von Autoantikörpern in der Haut durch direkte Immunfluoreszenz sichert die Diagnose einer bullösen Autoimmundermatose, auch wenn hierfür noch keine spezifischen histologischen Veränderungen nachweisbar sind. Die direkte Immunfluoreszenz zeigt Immunglobulin- und Komplement-C3-Ablagerungen an der dermoepidermalen Junktionszone. Die Serumspiegel der BP180-Ak korrelieren gut mit der klinischen Erkrankungsaktivität. Daher eignet sich die Bestimmung dieser Autoantikörper mittels quantitativer Immunoassays (ELISA) auch als Verlaufsparameter.
Bei Verdacht auf Schwangerschaftspemphigoid können die Komplement fixierenden Autoantikörper gegen die epidermale Basalmembran mittels Komplementbindungstest nachgewiesen werden. Bei positiver direkter Immunfluoreszenz und positivem Haut-Ak von Autoantikörpern gegen epidermale Basalmembran, aber negativem Nachweis für BP180- Ak oder BP230-Ak, bzw. bei anderen Bindungsmustern innerhalb des Haut-Ak (IgA) können differenzial diagnostisch weitere Untersuchungen zum Ausschluss einer Dermatitis herpetiformis (Transgluatminase-Ak), eines Pemphigus (Desmoglein 1- und 3-Ak), einer Epidermolysis bullosa acquisita (Kollagen-Ak [Typ VII]) oder eines Anti-Laminin-332-Pemphigoids (Laminin- 332-Ak) durchgeführt werden.
Bei der Entnahme des Materials sollte darauf geachtet werden, dass nicht-bullöse (d. h. erythematöse bzw. gesund erscheinende) Haut in der Umgebung einer frischen Blase entnommen wird. Innerhalb der Blase kommt es zum enzymatischen Abbau von Immunglobulinen, die so nicht mehr nachweisbar sind. Biopsate aus der Mundhöhle sollen aus unauffälliger Wangenschleimhaut entnommen werden. Die Einsendung von Biopsaten für die direkte Immunfluoreszenz sollte in Kochsalzlösung/Michels Medium erfolgen und auf dem Einsendeformular (Überweisungsschein Muster 6/Pathologie) explizit angegeben werden. Wird das Biopsatmaterial in Formaldehyd eingesandt, kann lediglich eine konventionelle histologische Untersuchung durchgeführt werden. Für den Versand ist der normale Postweg ausreichend, sofern dieser 48 Stunden nicht überschreitet. Für die serologische Autoimmundiagnostik (Überweisungsschein Muster 10/Laboruntersuchungen) reicht die Einsendung einer ungekühlten Serumprobe aus, da die Immunglobuline im Serum stabil sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Nachweis von IgG-, IgA- oder Komplement- C3-Ablagerungen an der dermoepidermalen Junktionszone mittels direkter Immunfluoreszenz bzw. von Autoantikörpern gegen die epidermale Basalmembran im Haut-Ak (IgA / IgG) und/oder BP180-Ak und BP230-Ak stellt eine zwingende Voraussetzung für die Diagnose einer Pemphigoid- Erkrankung dar.