Multiplex-PCR respiratorische Erreger

Zur Erkältungssaison möchten wir Sie auf die Vorteile der Multiplex-PCR-Diagnostik für respiratorische Erreger hinweisen und über aktuelle Änderungen im Panel zum 13. Januar 2025 informieren.

Neue Zusammensetzung des Panels: Wegen regelmäßiger unspezifischer Nachweise und auf vielfachen Einsenderwunsch wurden Haemophilus influenzae und Streptococcus pneumoniae aus dem Panel entfernt. Der Nachweis von SARS-CoV-2 wurde ins Panel integriert.

Wichtige Vorteile der Multiplex-PCR: Die Multiplex-PCR ermöglicht den gleichzeitigen Nachweis mehrerer viraler und bakterieller Erreger aus einer Probe. Damit kann zwischen viralen und bakteriellen Infektionen differenziert werden. Die aktuelle Infektionslage zeigt, dass verschiedene Erreger – teils gleichzeitig – auftreten können, darunter SARS-CoV-2, Influenza und Mycoplasma pneumoniae und Bordetella pertussis. Eine präzise und schnelle Diagnostik unterstützt Sie einerseits schnell eine zielgerichtete Behandlung einzuleiten, um so Komplikationen zu vermeiden. Andererseits ist sie hilfreich unnötige Antibiotikatherapien zu vermeiden.

Unsere respiratorische Multiplex-PCR deckt eine Vielzahl von Erregern ab:
Viren: Influenza A/B, Parainfluenzaviren, RSV, Rhinoviren, Adenoviren, humanes Metapneumovirus, SARS-CoV-2
Bakterien: Bordetella pertussis/parapertussis, Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae, Legionella pneumophila​​

Probenmaterial: Nasopharyngeale Abstriche (Universalmedium) oder natives Atemwegsmaterial (z.B. Sputum)

Denken Sie bitte an die Ausnahmekennziffer 32006, damit die Leistungen nicht in Ihr Laborbudget fallen​​. Bei dringendem Verdacht auf eine bakterielle Infektion sollte zusätzlich ein kultureller Erregernachweis aus Sputum oder einem anderen respiratorischen Sekret angestrebt werden, damit bei Bakteriennachweis eine Empfindlichkeitsprüfung durchgeführt werden kann. Mit der Ausnahmekennziffer 32004 fällt der kulturelle Nachweis und die Resistenzbestimmung nicht in Ihr Laborbudget.

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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