Patientenverwechslung

In Praxen kommt es immer mal wieder zu Patientenverwechslungen. Die Probe stimmt in diesen Fällen nicht mit den Daten auf dem Überweisungsschein überein, sondern gehört zu einem anderen Patienten.

 

Bitte lassen Sie uns in diesen Fällen einen neuen Überweisungsschein mit den korrekten Patientendaten, der Auftragsnummer und ggf. der Diagnose/Verdachtsdiagnose zukommen und vermerken, unter Angabe des ursprünglich falschen Patienten, dass es sich um eine Patientenverwechslung handelt.

Praxen, die unser Order-Entry-System lab@ccess nutzen, müssen einen manuellen Korrekturschein über ihr AIS (Arztinformationssystem) erstellen, bitte nicht über das Order-Entry-System einen Auftrag erstellen!

Sie können den Korrekturschein vorab faxen (0251 60916-100), den Original-Korrekturschein bitte z. Hd. Frau Vortmann oder Frau Ebbing-Lahne nachreichen.

Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die Patientenverwechslung in unserem Hause korrekt bearbeitet werden kann. Ohne eine Korrekturüberweisung können wir keine Patientendaten ändern.

Wenn Sie Fragen dazu haben sollten, wenden Sie sich gerne an Frau Vortmann (0251 60916-122) oder an Frau Ebbing-Lahne (0251 60916-130).

Den Begleitschein bei Patientenverwechslung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://www.labor-muenster.de/service/infos-hilfsmittel/formulare-dokumente-downloads/#start.

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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