Digitalisierung in der Arztpraxis - alle wichtigen Daten im Überblick

Im Jahr 2021 stehen zahlreiche Digita­lisierungs­vorhaben der Bundes­regierung für Arzt­praxen auf der Tages­ordnung. Dazu zählen die elektro­nische Patienten­akte, die elektronische Arbeits­unfähig­keits­beschein­igung, der elektro­nische Arzt­brief und das elektronische Rezept (eRezept). Unser über­sichtlicher Zeit­strahl zeigt, zu welchem Zeit­punkt Arzt­praxen ver­pflichtet sind, den je­weiligen Dienst anzubieten. 

1. Januar 2021: Testphase ePA

Das Jahr 2021 ist das Jahr der Digita­lisierung im Gesund­heits­wesen. Bereits mit dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Kranken­kassen ver­pflichtet, ihren Ver­sicherten die elektro­nische Patienten­akte zur Ver­fügung zu stellen. In der Test­phase bis Ende März können aller­dings nur Arzt­praxen in Berlin und Westfalen-Lippe die ePA für Patienten befüllen. Danach folgt schritt­weise die bundes­weite Ein­führung.

1. April 2021: Arztbriefe nur noch über KIM

Arzt­briefe dürfen ab dem 1. April 2021 nur noch elektro­nisch über den ge­sicherten und verschlüsselten Kommuni­kations­dienst KIM verschickt und abgerechnet werden.

1. Juli 2021: ePA verpflichtend, eRezept-Einführung

Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arzt­praxen technisch in der Lage sein, die ePA zu befüllen. Es ist also dringend ange­raten, die Zeit bis dahin zu nutzen, um ein Konnektor-Update einzu­spielen und das PVS zu aktualisieren. Für den Zu­griff auf die ePA sind außer­dem eine SMC-B-Karte (Instituts­karte), ein elektro­nischer Heil­berufs­ausweis (eHBA) und die Anbin­dung an die Telematik­infrastruktur über aktuelle Konnektoren nötig. Wer nicht recht­zeitig in der Lage ist, auf die ePA zuzugreifen, muss mit Sanktionen in Höhe von 1 % aller Praxis­honorare rechnen. Eben­falls zum Halb­jahr startet die Ein­führung des eRezepts. Hier gilt eine Übergangs­frist bis Ende des Jahres. Ab 1. Januar 2022 ist die Aus­stellung des eRezepts für alle Kassen­ärzte zwingend vor­geschrieben.

1. Oktober 2021: Elektronische Arbeits­unfähig­keits­be­scheinigung wird Pflicht

Zum Herbst wird auch der elektro­nische Versand der Arbeits­unfähig­keits­be­scheinigung an die Kranken­kassen Pflicht. Für den Arbeit­geber bekommen die Patienten noch eine ausgedruckte Be­scheinigung – dies ändert sich erst in 2022.

Alle wichtigen Daten im Überlick

Wir haben die Termine für das laufende Jahr in eine übersichtliche Grafik als Zeit­strahl gebracht.

Diese Grafik ist ein ideales Hilfsmittel, um in Zusammenarbeit mit Ihrem IT-Dienstleister den Überblick über die anstehenden Neuerungen zu bewahren.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Hampel
news@limbachgruppe.com

 

Zurück zum Blog

 

 

Videosprechstunde und Telemedizin: Alles Wissenswerte für Praxismanager

Zum Artikel

Apps auf Rezept



Zum Artikel

 

 

Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten und Zugriffe zu analysieren, verwenden wir Cookies. Mit Klick auf Zustimmen erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung